Liebe Patientinnen und Patienten,
Unsere Praxis wird nach dem Terminsystem geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch vermeidbare Wartezeiten erspart bleiben sollen. Vereinbarte Termine, die Sie nicht einhalten können, müssen mindestens 12 Stunden vorher abgesagt werden, damit wir die für Sie reservierte Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von längeren Wartezeiten, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin ohne fristgerechte Absage nicht eingehalten wird. Das Recht zur Kündigung des Behandlungsvertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine, behalten wir uns vor eine Ausfallrechnung bis zu einer Höhe von 80,00 Euro zu erstellen (Ausfallhonorar).
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.
Ihr Praxis-Team